Richtlinien und Tarifordnung

Der kirchliche Unterricht ab der zweiten Klasse bis und mit der Konfirmation wird durch die Kirchensteuer ermöglicht.
Er ist für Kinder von Mitgliedern der Reformierten Kirche kostenfrei.
Der kirchliche Unterricht bzw. der Konfirmandenunterricht steht auch Kindern offen, deren Eltern keine Kirchensteuer zahlen, vorausgesetzt, ihre Eltern willigen ein und beteiligen sich an den Unterrichtskosten.

Mit der Anmeldung ihres Kindes zum Unterricht erklären sich die Eltern damit einverstanden, dass sie und ihr Kind für die Dauer des Unterrichtes in der kirchlichen Kartei mit Kontaktdaten geführt werden.

Haben Sie Fragen zum religionspädagogischen Konzept der reformierten Kirche Maur oder möchten Sie Ihr Kind zum kirchlichen Unterricht anmelden?

Diana Szabo

Diana Szabo

Sachbearbeiterin Finanzen & rpg Sekretariat

Kirchgemeindehaus Gerstacher
Leeacherstrasse 31
8123 Ebmatingen

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