Hochzeit
Am Anfang steht die Liebe zweier Menschen. Sie lebt von der Beziehung der beiden Persönlichkeiten, ihren Träumen, Wünschen und Hoffnungen...
Wir wollen uns trauen lassen
Wer sich für einen Menschen entschieden hat, weil er sich bei ihm «daheim» fühlt und ihn liebt, der möchte das eines Tages öffentlich machen und das gemeinsame Glück feiern. Der erste Schritt dazu ist die Ziviltrauung. Sie stellt die gemeinsame Beziehung auf eine verbindliche rechtliche Grundlage und sie ist die Voraussetzung für den zweiten Schritt. Für den zweiten Schritt bietet sich die kirchliche Trauung an. Der Hochzeitsgottesdienst nimmt die Freunde und den Dank des Paares auf und schafft Raum für den Segen Gottes und für die wohlwollenden Gedanken der Gäste.
Planungsschritte
Wer eine ganz bestimmte Lokalität für das Festmahl will, sucht sie am besten ein Jahr im voraus. Etwa sechs Monate im voraus ist die kirchliche Hochzeit zu organisieren. Buchen Sie zuerst die Kirche. In Maur wenden Sie sich dafür an die Sigristin. Machen Sie danach eine Reservation bei der gewünschten Pfarrperson und vereinbaren Sie mit ihr den Termin für das vorbereitende Gespräch. Dieses wird ein paar Wochen vor dem Hochzeitstag stattfinden. Drei Monate vor der kirchlichen Hochzeit sollten Sie den Kontakt mit dem Zivilstandesamt aufnehmen und die amtliche Trauung so ansetzen, dass sie vor der kirchlichen Trauung vollzogen worden ist. Sie erhalten nach der Ziviltrauung den amtlichen Eheschein. Diesen müssen Sie der Pfarrperson abgeben bevor sie Sie traut.
Was kostet eine kirchliche Trauung?
Ist ein Ehepartner reformiert, so sind die Kosten für einen Hochzeitsgottesdienst in der Wohnortgemeinde oder in einer anderen reformierten Kirche im Kanton Zürich mit der Kirchensteuer bereits bezahlt. Die Pfarrperson wird das Brautpaar auch ausserhalb seiner Wohngemeinde trauen, sofern ihm die Distanz zumutbar ist und sein Terminkalender es zulässt. Sie ist aber nicht dazu verpflichtet. Zusatzkosten entstehen dem Brautpaar für extra Musiker bzw. Dekoration.
Ist kein Ehepartner Mitglied der reformierten Kirche werden Kosten für die Benutzung der Kirche, Heizung, Organistendienst u.a.m von der örtlichen Kirchgemeinde in Rechnung gestellt. Die Vermietung der Kirche Maur ist an die Bedingung verknüpft, dass ein reformierter oder ein katholischen Pfarrer die Trauung durchführt.
Was ist eine Trauung ökumenisch?
Möchten sich Partner aus unterschiedlich christlichen Konfessionen trauen lassen, spricht man von einer Mischehe. Die gültige Trauung ist für die Katholische Kirche grundsätzlich daran gebunden, dass der Priester das Ja-Wort in einer katholischen Kirche abnimmt. Will das Paar von einer der beiden Bedingungen abweichen, braucht es die formale Erlaubnis dafür, den sogenannten Dispens, damit die Trauung katholischerseits als Trauung anerkannt wird. Eine Trauung mit Dispens für Ort und/oder Priester heisst ökumenische Trauung. Der Dispens kann im zuständigen Pfarramt beantragt werden.