Kirchgemeindeversammlung vom 20. Juni 2022

Kirchgemeindeversammlung vom 20. Juni 2022
Amtliche Publikation des Ergebnisses


Die Versammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die Jahresrechnung 2021 wird genehmigt.
Einstimmig angenommen.

Der Ertragsüberschuss von CHF 54'561.28 wird dem Eigenkapital gutgeschrieben.
Einstimmig angenommen.

2. Antrag Diakoniestelle 60-80%
Dem Antrag wurde mit grossem Mehr zugestimmt.

Das Protokoll liegt ab Montag 27. Juni 2022 bis Mittwoch 28. Juli 2022 im Sekretariat der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, Kirchgemeindehaus Gerstacher, Leeacherstrasse 31, 8123 Ebmatingen (Sekretariat Mo - Do 08.30 - 12.00 Uhr und Mo 13.30 - 17.00 Uhr) auf.

Rechtsmittel
Gegen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung innert 5 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit innert 30 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Hinweise
Rekurse sind bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, einzureichen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekurses hat die unterliegende Partei zu tragen.

Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften an der Kirchgemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von einer stimmberechtigten Person gerügt worden ist.

Die Rechtsmittelfristen beginnen mit der amtlichen Veröffentlichung in der Maurmer Post. 24. Juni 2022 Ev.-ref. Kirchenpflege


24. Juni 2022 Ev.-ref. Kirchenpflege

Amtliche Publikation

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung

am Montag, 20. Juni 2022, um 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Kreuzbühl, Friedhofstrasse. 2, 8124 Maur.

Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Maur werden zu einer Kirchgemeindever- sammlung eingeladen.

Folgende Geschäfte werden behandelt:

1. Genehmigung Jahresrechnung 2021
2. Antrag Diakoniestelle 60 - 80%
3. Informationen aus der Kirchgemeinde

Die Anträge und Akten sowie das Stimmregister liegen ab 23. Mai 2022 beim Sekretariat der Evangelisch- reformierten Kirchgemeinde, Leeacherstrasse 31, 8123 Ebmatingen, zur Einsichtnahme auf.

Die Anfragen im Sinne von §17 des Gemeindegesetzes sind der zuständigen Gemeindevorsteherschaft spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. Die Anfragen sind auf einen Gegenstand der Evangelisch-reformierten Kirchgemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse beschränkt.

Stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung sind über 16-jährige Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligungen B, C und C1, die der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und in der Gemeinde Maur wohnhaft sind.

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege

Kontakt

ref. Kirche Maur
Leeacherstrasse 31
8123 Ebmatingen
Tel044 980 03 50
E-Mailsekretariat@kirchemaur.ch

Informationen