KGV vom 17. Juni 2024

Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung

am Montag, 17. Juni 2024, um 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Kreuzbühl, Maur

Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Maur werden zu einer Kirchgemeindeversammlung eingeladen.

Folgende Geschäfte werden behandelt:

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2023

  2. Jahresbericht 2023

  3. Informationen aus der Kirchgemeinde

Akten

Die Anträge und Akten sowie das Stimmregister liegen ab 20. Mai 2024 beim Sekretariat der Evangelisch- reformierten Kirchgemeinde, Leeacherstrasse 31, 8123 Ebmatingen, zur Einsichtnahme auf.

Broschüre

Die Broschüre ist elektronisch auf unserer Homepage www.kirchemaur.ch aufgeschaltet. Zudem kann ein kostenloses Abo beim Sekretariat (044 980 03 50 oder sekretariat@kirchemaur.ch) gelöst werden, um die Kirchgemeindeversammlungs-Broschüre jeweils automatisch elektronisch oder in Papierform zu erhalten.

Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz

Die Anfragen im Sinne von §17 des Gemeindegesetzes sind der zuständigen Gemeindevorsteherschaft spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. Die Anfragen sind auf einen Gegenstand der Evangelisch-reformierten Kirchgemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse beschränkt.

Stimmrecht

Stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung sind über 16-jährige Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligungen B, C und C1, die der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und in der Gemeinde Maur wohnhaft sind.

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege

Kontakt

ref. Kirche Maur
Leeacherstrasse 31
8123 Ebmatingen
Tel044 980 03 50
E-Mailsekretariat@kirchemaur.ch

Informationen