KGV vom 12. Februar 2024
Einladung zur ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung
am Montag, 12. Februar 2024 um 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Kreuzbühl in Maur
Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Maur werden zu einer Kirchgemeindever- sammlung eingeladen.
Folgendes Geschäft wird behandelt:
1. Für den Ersatz der Wärmeerzeugung und der Sanierung des Kanalisationsanschlusses für das Pfarrhaus in Maur wird ein Objektkredit von CHF 410'000.— bewilligt.
Akten
Der Antrag und die Akten sowie das Stimmregister liegen ab 12. Januar 2024 beim Sekretariat der Evangelisch- reformierten Kirchgemeinde, Leeacherstrasse 31, 8123 Ebmatingen, zur Einsichtnahme auf.
Broschüre
Die Broschüre ist elektronisch auf unserer Website www.maur.ch/gemeindeversammlung aufgeschaltet. Zudem kann ein kostenloses Abo beim Sekretariat (044 980 03 50 oder www.kirchemaur.ch über uns Kirchgemeindeversammlung) gelöst werden, um die Gemeindeversammlungs-Broschüre jeweils automatisch elektronisch oder in Papierform zu erhalten.
Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Die Anfragen im Sinne von §17 des Gemeindegesetzes sind der zuständigen Gemeindevorsteherschaft spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. Die Anfragen sind auf einen Gegenstand der Evangelisch-reformierten Kirchgemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse beschränkt.
Stimmrecht
Stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung sind über 16-jährige Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligungen B, C und C1, die der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und in der Gemeinde Maur wohnhaft sind.
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege