Kirchgemeindeversammlung vom 14. Dezember 2022

Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung

Am Mittwoch, 14. Dezember 2022, um 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Kreuzbühl, Friedhofstrasse 2, 8124 Maur.
Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Maur werden zu einer Kirchgemeindever- sammlung eingeladen.
Folgende Geschäfte werden behandelt:

1. Genehmigung Budget 2023
2. Informationen aus der Kirchgemeinde

Die Anträge und Akten sowie das Stimmregister liegen ab 14. November 2022 beim Sekretariat der Evangelisch-
reformierten Kirchgemeinde, Leeacherstrasse 31, 8123 Ebmatingen, zur Einsichtnahme auf.
Die Anfragen im Sinne von §17 des Gemeindegesetzes sind der zuständigen Gemeindevorsteherschaft spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. Die Anfragen sind auf einen Gegenstand der Evangelisch-reformierten Kirchgemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse beschränkt.
Stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung sind über 16-jährige Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligungen B, C und C1, die der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und in der Gemeinde Maur wohnhaft sind.

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege

Kontakt

ref. Kirche Maur
Leeacherstrasse 31
8123 Ebmatingen
Tel044 980 03 50
E-Mailsekretariat@kirchemaur.ch

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