KGV vom 17. Juni 2024
Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
am Montag, 17. Juni 2024, um 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Kreuzbühl, Maur
Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Maur werden zu einer Kirchgemeindeversammlung eingeladen.
Folgende Geschäfte werden behandelt:
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Genehmigung Jahresrechnung 2023
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Jahresbericht 2023
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Informationen aus der Kirchgemeinde
Akten
Die Anträge und Akten sowie das Stimmregister liegen ab 20. Mai 2024 beim Sekretariat der Evangelisch- reformierten Kirchgemeinde, Leeacherstrasse 31, 8123 Ebmatingen, zur Einsichtnahme auf.
Broschüre
Die Broschüre ist elektronisch auf unserer Homepage www.kirchemaur.ch aufgeschaltet. Zudem kann ein kostenloses Abo beim Sekretariat (044 980 03 50 oder sekretariat@kirchemaur.ch) gelöst werden, um die Kirchgemeindeversammlungs-Broschüre jeweils automatisch elektronisch oder in Papierform zu erhalten.
Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Die Anfragen im Sinne von §17 des Gemeindegesetzes sind der zuständigen Gemeindevorsteherschaft spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. Die Anfragen sind auf einen Gegenstand der Evangelisch-reformierten Kirchgemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse beschränkt.
Stimmrecht
Stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung sind über 16-jährige Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligungen B, C und C1, die der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und in der Gemeinde Maur wohnhaft sind.
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege