KGV vom 13. Dezember 2023
Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
am Mittwoch, 13. Dezember 2023, um 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Gerstacher, Leeacherstrasse 31, 8123 Ebmatingen
Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Maur werden zu einer Kirchgemeindever- sammlung eingeladen.
Folgende Geschäfte werden behandelt:
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Genehmigung Budget 2024
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Antrag Pfarrhaus Projektierung
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Ersatzwahl Rechnungsprüfungskommission
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Informationen aus der Kirchgemeinde
Akten
Die Anträge und Akten sowie das Stimmregister liegen ab 13. November 2023 beim Sekretariat der Evangelisch- reformierten Kirchgemeinde, Leeacherstrasse 31, 8123 Ebmatingen, zur Einsichtnahme auf.
Broschüre
Die Broschüre ist elektronisch auf unserer Website www.maur.ch/gemeindeversammlung aufgeschaltet. Zudem kann ein kostenloses Abo beim Sekretariat (044 980 03 50 oder www.kirchemaur.ch über uns Kirchgemeindeversammlung) gelöst werden, um die Gemeindeversammlungs-Broschüre jeweils automatisch elektronisch oder in Papierform zu erhalten.
Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Die Anfragen im Sinne von §17 des Gemeindegesetzes sind der zuständigen Gemeindevorsteherschaft spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. Die Anfragen sind auf einen Gegenstand der Evangelisch-reformierten Kirchgemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse beschränkt.
Stimmrecht
Stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung sind über 16-jährige Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligungen B, C und C1, die der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und in der Gemeinde Maur wohnhaft sind.
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege