Hochzeit
Am Anfang steht die Liebe zweier Menschen. Sie lebt von der Beziehung der beiden Persönlichkeiten, ihren Träumen, Wünschen und Hoffnungen...
Wir wollen uns trauen lassen
Wer sich für einen Menschen entschieden hat, weil er sich bei ihm «daheim» fühlt und ihn liebt, der möchte das eines Tages öffentlich machen und das gemeinsame Glück feiern. Der erste Schritt dazu ist die Ziviltrauung. Sie stellt die gemeinsame Beziehung auf eine verbindliche rechtliche Grundlage und sie ist die Voraussetzung für den zweiten Schritt. Für den zweiten Schritt bietet sich die kirchliche Trauung an. Der Hochzeitsgottesdienst nimmt die Freunde und den Dank des Paares auf und schafft Raum für den Segen Gottes und für die wohlwollenden Gedanken der Gäste.
Planungsschritte
Wer eine ganz bestimmte Lokalität für das Festmahl will, sucht sie am besten ein Jahr im voraus. Etwa sechs Monate im voraus ist die kirchliche Hochzeit zu organisieren. Buchen Sie zuerst die Kirche. In Maur wenden Sie sich dafür an die Sigristin. Machen Sie danach eine Reservation. Melden Sie sich dann bei der gewünschten Pfarrperson und vereinbaren einen Termin für das vorbereitende Gespräch. Die zivile Trauung muss vor der kirchlichen Trauung vollzogen worden sein. Sie erhalten nach der Ziviltrauung den amtlichen Eheschein. Diesen müssen Sie der Pfarrperson abgeben bevor sie Sie traut.
Was kostet eine kirchliche Trauung?
Ist ein Ehepartner reformiert, so sind die Kosten für einen Hochzeitsgottesdienst in der Wohnortgemeinde oder in einer anderen reformierten Kirche im Kanton Zürich mit der Kirchensteuer bereits bezahlt. Die Pfarrperson wird das Brautpaar auch ausserhalb seiner Wohngemeinde trauen, sofern die Distanz zumutbar ist und der Terminkalender es zulässt. Es besteht aber keine Verpflichtung. Zusatzkosten entstehen dem Brautpaar für extra Musiker bzw. Dekoration.
Ist kein Ehepartner Mitglied der reformierten Kirche werden Kosten für die Benutzung der Kirche, Heizung, Organistendienst u.a.m von der örtlichen Kirchgemeinde in Rechnung gestellt. Die Vermietung der Kirche Maur ist an die Bedingung geknüpft, dass ein reformierter oder ein katholischer Pfarrer die Trauung durchführt.