Kirchgemeindeversammlung vom 28. September 2020
Kirchgemeindeversammlung vom 28. September 2020
Amtliche Publikation des Ergebnisses
Die Versammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Jahresrechnung 2019 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 201'761.05 wird genehmigt. Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital gutgeschrieben.
Einstimmig genehmigt.
2. Jahresbericht des Präsidenten
Der Jahresbericht wurde zur Kenntnis genommen.
Rechtsmittel:
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung innert 5 Tagen ab dieser Publikation schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse, gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit), innert 30 Tagen ab dieser Publikation schriftlich Beschwerde bei der Bezirkskirchenpflege Uster erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Das Protokoll liegt ab Montag, 5. Oktober 2020 bis Dienstag, 3. November 2020 im Sekretariat der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, Kirchgemeindehaus Gerstacher, Leeacherstrasse 31, 8123 Ebmatingen (Sekretariat Mo - Do 08.30 - 12.00 Uhr und Mo 13.30 - 17.00 Uhr) auf.
Begehren um Berichtigung des Protokolls sind als Rekurs innert 30 Tagen vom Beginn der Auflage an gerechnet bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Herrn Urs-Christoph Dieterle, Morfweg 7, 8610 Uster, einzureichen. Die Kosten eines Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
28. September 2020 Ev.-ref. Kirchenpflege
Amtliche Publikation
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
am Montag, 28. September 2020, um 20.00 Uhr in der Kirche Maur, Kirchrain, 8124 Maur.
Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Maur werden zu einer Kirchgemeindeversammlung eingeladen.
Folgende Geschäfte werden behandelt:
1. Jahresrechnung 2019
2. Informationen aus der Kirchgemeinde
Die Anträge und Akten sowie das Stimmregister liegen ab 10. September 2020 beim Sekretariat der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, Leeacherstrasse 31, 8123 Ebmatingen, zur Einsichtnahme auf.
Die Anfragen im Sinne von §17 des Gemeindegesetzes sind der zuständigen Gemeindevorsteherschaft spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. Die Anfragen sind auf einen Gegenstand der Evangelisch-reformierten Kirchgemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse beschränkt.
Stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung sind über 16-jährige Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligungen B, C und C1, die der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und in der Gemeinde Maur wohnhaft sind.
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege