Kirchgemeindeversammlung vom 21. Juni 2021
Kirchgemeindeversammlung vom 21. Juni 2021
Amtliche Publikation des Ergebnisses
Die Versammlung hat folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Jahresrechnung 2020 wird genehmigt.
Einstimmig angenommen.
Der Ertragsüberschuss von CHF 335'206.05 wird dem Eigenkapital gutgeschrieben.
Einstimmig angenommen.
2. Informationen über neue Reglemente und Verordnungen
Die Informationen aus der Kirchenpflege wurden zur Kenntnis genommen.
Das Protokoll liegt ab Montag 28. Juni 2021 bis Mittwoch 28. Juli 2021 im Sekretariat der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, Kirchgemeindehaus Gerstacher, Leeacherstrasse 31, 8123 Ebmatingen (Sekretariat Mo - Do 08.30 - 12.00 Uhr und Mo 13.30 - 17.00 Uhr) auf.
Rechtsmittel
Gegen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung innert 5 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit innert 30 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Hinweise
Rekurse sind bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, einzureichen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekurses hat die unterliegende Partei zu tragen.
Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften an der Kirchgemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von einer stimmberechtigten Person gerügt worden ist.
Die Rechtsmittelfristen beginnen mit der amtlichen Veröffentlichung in der Maurmer Post.
25. Juni 20201 Ev.-ref. Kirchenpflege
Amtliche Publikation
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung
am Montag, 21. Juni 2021, um 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Kreuzbühl, Friedhofstrasse 2, 8124 Maur.
Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Maur werden zu einer Kirchgemeindever-sammlung eingeladen.
Folgende Geschäfte werden behandelt:
1. Jahresrechnung 2020, Genehmigung
2. Informationen über neue Reglemente und Verordnungen
Die Anträge und Akten sowie das Stimmregister liegen ab 7. Juni 2021 beim Sekretariat der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, Leeacherstrasse 31, 8123 Ebmatingen, zur Einsichtnahme auf.
Die Anfragen im Sinne von §17 des Gemeindegesetzes sind der zuständigen Gemeindevorsteherschaft spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. Die Anfragen sind auf einen Gegenstand der Evangelisch-reformierten Kirchgemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse beschränkt.
Stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung sind über 16-jährige Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligungen B, C und C1, die der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und in der Gemeinde Maur wohnhaft sind.
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege