Kirchgemeindeversammlung vom 20. Dezember 2021

Kirchgemeindeversammlung vom 20. Dezember 2021
Amtliche Publikation des Ergebnisses


Die Versammlung hat folgende Beschlüsse gefasst:


1. Der Voranschlag 2022 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 186'260.-- zu Lasten des Eigenkapitals wird genehmigt.

2. Der Steuerfuss für das Kirchengut wird unverändert auf 9 % des einfachen Gemeindesteuerertrages festgesetzt.

3. Die Kirchgemeindeordnung der reformierten Kirchgemeinde Maur wird genehmigt.

4. Das Entschädigungsreglement der reformierten Kirchgemeinde Maur wird genehmigt.

5. Ergänzungswahl in die RPK: Frau Rita Marti, Maur, wird für den Rest der Amtsdauer 2018-2022 in die RPK gewählt.

Das Protokoll ist abrufbar unter www.kirche-maur.ch und liegt ab Montag, 10. Januar 2022, bis Mittwoch, 9. Februar 2022, im Sekretariat der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, Kirchgemeindehaus Gerstacher, Leeacherstrasse 31, 8123 Ebmatingen auf (geöffnet nach vorheriger telefonischer Vereinbarung).

Rechtsmittel
Gegen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung innert 5 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.

Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts sowie Unangemessenheit innert 30 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Hinweise
Rekurse sind bei der Bezirkskirchenpflege Uster, Urs-Christoph Dieterle, Präsident, Morfweg 7, 8610 Uster, einzureichen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekurses hat die unterliegende Partei zu tragen.

Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften an der Kirchgemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von einer stimmberechtigten Person gerügt worden ist.

Die Rechtsmittelfristen beginnen mit der amtlichen Veröffentlichung in der Maurmer Post.

20. Dezember 2021 Ev.-ref. Kirchenpflege

Protokoll vom 20. Dezember 2021

Amtliche Publikation

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung

am Montag, 20. Dezember 2021, um 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Kreuzbühl, Friedhofstrasse. 2, 8124 Maur.


Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Maur werden zu einer Kirchgemeindever-sammlung eingeladen.

Folgende Geschäfte werden behandelt:

1. Genehmigung Budget 2022
2. Revision Kirchgemeindeordnung
3. Revision Entschädigungsreglement
4. Ergänzungswahl RPK
5. Informationen aus der Kirchgemeinde


Die Anträge und Akten sowie das Stimmregister liegen ab 19. November 2021 beim Sekretariat der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, Leeacherstrasse 31, 8123 Ebmatingen, zur Einsichtnahme auf.

Die Anfragen im Sinne von §17 des Gemeindegesetzes sind der zuständigen Gemeindevorsteherschaft spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. Die Anfragen sind auf einen Gegenstand der Evangelisch-reformierten Kirchgemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse beschränkt.

Stimmberechtigt an der Kirchgemeindeversammlung sind über 16-jährige Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligungen B, C und C1, die der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und in der Gemeinde Maur wohnhaft sind.

Evangelisch-reformierte Kirchenpflege

Kontakt

ref. Kirche Maur
Leeacherstrasse 31
8123 Ebmatingen
Tel044 980 03 50
E-Mailsekretariat@kirchemaur.ch

Informationen